Richtig Widerspruch gegen das Pflegegutachten einlegen
- von Sebastian Böhme
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- 01 Okt., 2019
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5 Tipps und die Richtige Formulierung für den richtigen Widerspruch

Ihr Antrag auf einen Pflegegrad wurde abgelehnt, oder er ist Ihrer Meinung nach in einem zu niedrigen Grad eingestuft worden? Machen Sie sich da keine zu großen Sorgen! Es werden im Durchschnitt gut ein Drittel aller Anträge von vornherein abgelehnt, aber das müssen Sie so ja nicht hinnehmen, sondern Sie sollten Widerspruch dagegen einlegen. Das wichtigste ist, das Sie die Frist von vier Wochen einhalten, falls im Bescheid kein Hinweis auf Ihre Widerspruchsfrist steht, erhöht sich die Frist auf ein Jahr.
Wie Sie den Widerspruch am besten formulieren, dabei vorgehen und wie die Chancen auf Erfolg stehen, wollen wir uns im Artikel mal genauer ansehen.
5 Dinge, die es sofort zu beachten gibt
1. Als erstes Lesen Sie das Gutachten
Wenn dem Bescheid kein Pflegegutachten beiliegt, dann fordern Sie es so schnell wie möglich bei der Pflegeversicherung an, denn es ist die Grundlage für den Widerspruch. Es können zum Beispiel nicht alle Sachverhalte richtig erfasst sein, die Pflegeperson war bei der Begutachtung außergewöhnlich fit und deswegen wurde der Hilfebedarf zu niedrig angesetzt, usw.
2. Bereiten Sie sich gründlich vor
Sammeln Sie alle Atteste und Befunde zusammen, die seid dem Besuch des Gutachters neu hinzugekommen sind und machen sich Notizen zum Hilfsbedarf der sechs Module
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Alltagsleben und soziale Kontakte
3. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an einen Profi
Wenn Sie vor weiteren Fragen stehen oder Probleme mit dem Gutachten haben, sollten Sie eine Pflegefachkraft oder einen Pflegeberater nach Rat fragen. Die kenne sich mit der Materie aus und haben vielleicht auch den ein oder anderen Profi Tipp für Sie.
4. Nur der Versicherte kann den Einspruch einlegen
Um Widerspruch einzulegen, müssen Sie die Versicherte Person sein, oder dazu bevollmächtigt sein. Das kann etwa der gesetzliche Betreuer oder eine Pflegeperson sein.
5. Widerspruch immer schriftlich einlegen
Der Widerspruch muss immer schriftlich eingereicht werden und per Einschreiben mit Rückschein zur Pflegeversicherung geschickt werden (um zu Beweisen das Ihr Brief auch eingegangen ist!) Wenn Sie Ihr Schreiben persönlich in einer Geschäftsstelle der Pflegeversicherung abgeben, dann denken Sie unbedingt daran, sich die Abgebe schriftlich bestätigen zu lassen.
Wie schreibe ich den Widerspruch?
Hier wird es Ihnen relativ einfach gemacht, denn es muss sich dabei an keine bestimmte Form gehalten werden. Sie sollten nur darauf achten, dass die Anschrift und Versichertennummer mit auf dem Brief steht, damit er korrekt zugeordnet werden kann. Aussehen könnte so ein Widerspruch wie folgend:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich überzeugt bin, dass die Einstufung in den Pflegegrad nicht korrekt ist, lege ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid zum Geschäftszeichen xxxxxxxxxxx ein. Viele Fragen sind darin als zu positiv bewertet worden.
Grundsätzlich kann ich sagen, dass meine Pflegesituation viel schlechter ist, als es im Gutachten vom xx.xx.xxxx abgebildet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe, dass ich Ihnen den ein oder anderen Tipp mit an die Seite geben konnte, um die Angst vor einem Widerspruch zu nehmen. Bei Lob, Kritik oder Fragen freue ich mich schon auf eine Nachricht von Ihnen.
Bleiben Sie gesund!
Sebastian Böhme

Es gibt heute viele verschiedene Arten von Badesitzen auf dem Markt - Teak ist beispielsweise ein sehr Beliebtes. Tatsächlich wissen wir ja alle, dass Tropenhölzer abzuholzen keine gute Idee ist, deshalb haben wir uns von Anfang an entschieden, nur heimische Hölzer zu verwenden. Warum machen wir das sonst noch so? Es gibt 3 Hauptgründe:
1. Nachhaltig
Die Buche ist mit ca. 15 % der Waldfläche die wichtigste Laubbaumart Deutschlands, und so direkt vor unserer Haustür vorhanden. Damit können wir weite Lieferwege vermeiden und gleichzeitig die heimische Forstwirtschaft unterstützen. Da wir einen großen Wert auf die Herkunft unseres Holzes legen, ist selbstverständlich alles FSC zertifiziert.
2. Stabil
Jedes Sitzpaneel, das wir verwenden, besteht aus massive Buchen-Stücken, die zu einem soliden, technische anspruchsvollen Material zusammengeklebt sind, das sich nicht verzieht oder verdreht. Viele Baustofftests zeigen, dass Buche nicht nur hart und zäh, sondern auch ausgesprochen fest ist.
3. Langlebig
Durch seine hervorragenden Eigenschaften wird auch sichergestellt, das Sie möglichst lange Freude an Ihren neuen Bademöbel haben. In Verbindung mit UV- und pilzbeständigen Grundierungen und einer wasserabweisenden Deckschicht steht auch dem Einsatz im Nassbereich nichts entgegen. Durch diese Behandlung wird das Holz nicht nur geschützt, sie verbessert auch das optische Erscheinungsbild
Während andere Materialien, die wir getestet haben, zwar auch einen angenehmen Sitz bieten können, ist Buche das einzige Material, das Stil, Qualität und Festigkeit vereint, während es auch noch umweltschonend ist.

Um eine Rampe, egal ob für Rollstuhl oder Rollator, bequem nutzen zu können, gibt es drei Dinge zu beachten: Die Steigung, die Steigung und die Steigung!
Je geringer die Steigung ist, desto einfacher wird die Nutzung, doch ab wann wird es zu Steil?
Da bei Ihnen die persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen, sind verpflichtende Angaben auch nur im Öffentlichen Raum zu finden, doch daran kann man sich schön Orientieren und findet erste Anhaltspunkte.
Bitte Beachten! Barrierefrei steht für mehr Komfort, deshalb sollten Sie nichts hinnehmen das sich nicht gut anfühlt, denken Sie an Ihre Bedürfnisse und nicht an Normen!
In die Planung sollten immer folgende Überlegungen mit eingebunden werden:
- Wird die Rampe mit einem Rollstuhl oder einem Rollator genutzt?
- Wird die Rampe mit einem E-Rollstuhl befahren?
- Habe ich Unterstützung einer Hilfsperson oder nicht?
- Ist die Hilfsperson stark oder schwach?
Die einfachste Steigungshöhe wären 6% , um da eine Stufe zu überwinden ist allerdings schon eine 3 mtr. lange Rampe von Nöten.
Die nächste Typische Steigungshöhe wären 10% . Diese ist mit einem Rollator noch ohne größere Probleme zu befahren, kann mit einem Rollstuhl aber schon Schwierigkeiten machen. Eine Typische Länge, um eine Stufen zu überwinden wäre etwa 1,8 mtr.
Bei einer 15% igen Steigung wären 1,2 mtr. Rampenlänge pro Stufenhöhe nötig, mit einem Rollstuhl ist aber schon eine Hilfsperson zu empfehlen.
Bei der maximalen Steigung von 20% reduziert sich zwar die Rampenlänge pro Stufe auf 90cm, ohne einen Kräftigen Helfer ist das befahren aber nicht zu empfehlen.
An der beigefügten Grafik können Sie die verschiedenen Rampenlängen bei den Einzelnen Steigungen ablesen und etwas experimentieren, um Ihre Wohlfühlrampe zu bekommen.
Ich hoffe dass Sie einen ersten Einblick in das Thema bekommen haben, bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit an uns wenden.
Und immer dran denken, solche Probleme kommen lange nicht, aber wenn dann kommen Sie schnell und mit voller Härte, sorgen Sie deshalb vor, machen Sie sich einmal mit unserer Hilfe richtig Gedanken, und danach nie wieder. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, und auch Ihr Zuhause Komfortabel fürs Alter nachzurüsten.
Ihr Sebastian Böhme

Deshalb möchte ich in diesem kurzen Beitrag einmal darüber aufklären, wie so etwas läuft, und welche Voraussetzungen es dafür gibt. Grundsätzlich wird zwischen zwei Stufen unterschieden, 50 % Ermäßigung und volle Befreiung. Die Bedingungen dafür sind:
Für 50% Steuerermäßigung:
- Es liegt eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder höher vor
- Sie haben das Merkzeichen G ( Geh- oder Stehbehindert) oder das Merkzeichen Gl (Gehörlos)
- Sie verzichten auf die Möglichkeit der unentgeldlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
- Und das Auto muss natürlich auf die Person mit Behinderung Zugelassen sein.
- Ebenfalls eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder höher
- Das Fahrzeug muss wieder auf die Person mit der Behinderung Zugelassen sein
- Und Sie benötigen das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Merkzeichen Bl (blind) oder Merkzeichen H (hilflos)
Ich hoffe, ich konnte den Schleier etwas lüften, falls trotzdem noch Fragen aufkommen, dann zögern Sie nicht, mir eine Nachricht zu schreiben. Ich werde sie dann so schnell wie möglich beantworten.