KfW Zuschuss "Altersgerecht Umbauen"

  • von Sebastian Böhme
  • 29 Sept., 2019

Die Geldspritze für Ihre Nachrüstung

Heute geht es darum, welche Förderungen Sie von der KfW bekommen können, wenn Sie Ihr Zuhause für sich oder Ihre Angehörigen barrierefrei gestalten und umbauen wollen. Welche Förderprogramme es gibt, was für Voraussetzungen die haben und wie der Antrag dafür gestellt wird, erkläre ich hier so übersichtlich und verständlich wie möglich. Viel Spaß beim Informieren.

 

Förderungen der KfW- Bank für den „Altersgerechten Umbau“

 

Die KfW bietet zwei Programme zur Finanzierung und Förderung.

  1. Förderprodukt 455 „Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss“

Hier wird ein Zuschuss gezahlt, um Umbaumaßnahmen zu unterstützen, die das Leben im Alter Zuhause erleichtern oder es überhaupt erst ermöglichen, Zuhause wohnen zu bleiben.

  1. Förderprodukt 159 „Altersgerecht Umbauen- Kredit“

Damit werden sehr günstige Kredite bereitgestellt, um den Umbau finanzieren zu können.

 


Was wird gefördert?

Die KfW fördert mit ihren Programmen grob zusammengefasst folgende Maßnahmen

 

  1. Umbauten nach KfW-Standard „Altersgerechter Umbau“
  2. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  3. Einzelmaßnahmen zum Einbruchsschutz
  4. Eine barrierearme Umgestaltung von Nicht- Wohngebäuden zu Wohnraum
  5. Kauf von barrierearm sanierten Immobilien

 

Nicht gefördert werden der Umbau von Ferienwohnungen und Häusern. Die Gelder dürfen auch nicht zur Umschuldung oder Nachfinanzierung benutzt werden!

 

 

Der KfW Standard „Altersgerechter Umbau“

Die KfW hat Ihren eigenen Standard kreiert. Um diesen Standard zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Barrierereduzierter Zugang zu Haus, bzw. Wohnung (z.B. mit Halbstufen)
  2. Barrierereduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmer (z.B. entfernen von Türschwellen)
  3. Barrierereduzierte Gestaltung von Küche und Bad (z.B. Einbau von Wannentür)
  4. Ausstattung mit bestimmten Bedienelementen (z.B. Stütz- und Haltegriffe)
  5. Einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in der Immobilie (z.B. mit Rampen)

 

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung

Die Einzelmaßnahmen die von der KfW unterstütz werden, kann man unter folgenden Punkten zusammenfassen:

  1. Umgestaltung von Treppen zur Barrierereduzierung
  2. Umgestalten des Badezimmers
  3. Umgestalten einer Wanne zur Dusche
  4. Anlegen von Rampen an Treppen
  5. Stütz- und Haltevorrichtungen
  6. Umbau, bzw. Neubau von seniorengerechten Autostellplätzen mitsamt Überdachung
  7. Umbau, bzw. Neubau oder Überdachungen von Stellflächen für Fahrräder, Rollatoren oder Rollstühle
  8. Abbau von Hindernissen auf dem Weg zum Gebäude
  9. Überdachungen
  10. Anlegen von mehr Bewegungsfläche

 

 

Förderung von Einbruchsschutz

Es werden nicht nur Maßnahmen zur barriereduzierung gefördert, sondern auch der Einbruchsschutz Ihres Zuhauses.

  1. Einbau von einruchshemmenden Türen
  2. Einbau von Einbruchsmeldeanlagen
  3. Einbau von einbruchshemmenden Gittern und Rollläden

 

 

Voraussetzungen für die Förderung: DIN Normen

Um eine Zusage zur Förderung zu bekommen, fordert die KfW, das sich alle Umbauten an die DIN 18040-2 halten. Diese Norm befasst sich mit dem barrierefreien Gestalten von Wohnraum und befasst sich mit der Planung, Ausführung und Ausstattung von Immobilien zum barrierefreien Wohnraum. Um als förderfähig zu gelten, sollten Sie sich an diese Norm halten, alternativ bietet die KfW auch einen detaillierten Katalog mit förderfähigen Umbauten. Dieser enthält zum Beispiel Maßangaben für Bewegungsräume, vorgaben zu Assistenzsystemen oder die Bedienbarkeit von Haustüren.

 


Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“


Wenn der Zuschuss gewährt wird, dann erfolgt er in folgendem Umfang:

-        Standard Altersgerechtes Haus: 12,5% der förderfähigen Summe bis maximal 6250€ pro Wohneinheit

-        Bei Einzelmaßnahmen: 10% der förderfähigen Summe, bis maximal 5000€ pro Wohneinheit

-        Für Einbruchsschutz: 10% der förderfähigen Summe, bis maximal 1500€ pro Wohneinheit

-        Kombinierte Einzelmaßnahmen Barrierefreiheit/ Einbruchsschutz: 10% der förderfähigen Summe, bis maximal 5000€ pro Wohneinheit

 

Um an die Fördergelder zu kommen, müssen zusätzlich noch folgende Mindestsummen investiert werden:

 

-        Bei Barrierfrei-Maßnahmen gilt die Förderung für Investitionen zwischen 2.000€ und 50.000€ pro Wohneinheit

-        Bei Einbruchsschutzmaßnahmen ist eine Investitionssumme von 500€ bis 15.000 pro Wohneinheit festgelegt

 

Wichtiger Tipp:

Da die von der Bundesregierung bereitgestellten Gelder normalerweise nicht für das komplette Jahr reichen, sollten sie Ihren Antrag am besten noch in der ersten Jahreshälfte stellen!

 

So wird der KfW Zuschuss beantragt

Bevor Sie den Antrag einreichen, sollte noch folgendes beachtet werden:

-        Der Zuschuss muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden

-        Es muss ein Fachunternehmen beauftragt werden

-        Die technischen Mindeststandards der DIN 18020-2 müssen eingehalten werden

-        Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme

 

Beantragen können Sie den Zuschuss direkt bei der KfW über das online Portal, für das Sie sich anmelden müssen. Dort können auch alle eventuell benötigten Nachweise mit hochladen. Nachdem der Antrag abgesendet ist, bekommen Sie ziemlich zeitnah eine direkte Zusage oder zumindest eine Bearbeitungsbestätigung. Alle Vorgänge rund um Ihren Antrag können im Benutzerkonto immer nachgeschaut werden.

Nach der Zusage kann der Umbau auch sofort losgehen.

Nach Umbauende müssen alle Rechnungen per Überweisung bezahlt werden. Anschließend füllt das beauftragte Unternehmen den sogenannten „Verwendungsnachweis“ aus (Vordruck findet sich online im KfW Download-Center). Zusammen mit der Rechnung senden Sie alles an die KfW und nach spätestens drei Monaten wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

 

Kredit 159

Eine Alternative zum Zuschuss stellt der Zinsgünstige Kredit 159 da. Er kann von Menschen aller Altersklassen beantragt werden, so lange sie ihr Zuhause barrierefrei Umbauen wollen. Nach Laufzeit und Zinsbindung variiert der Zins zwischen 0,75% und 1,15% für einen Betrag von maximal 50.000€ pro Wohneinheit, die Finanzierungsdauer ist zwischen 4 und 30 Jahren möglich. Je nach Dauer ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem bis fünf Jahre möglich.

Der Kredit wird nur über einen Finanzpartner (z.B. Hausbank) beantragt. Hier schließen Sie einen Kreditvertrag mit dem Kreditinstitut ab, das kümmert sich auch um alles weitere zum Antrag. Nach dem Erhalt der Zusage kann der Umbau auch schon losgehen.




Ich hoffe, dass ich Ihnen den ein oder anderen Tipp mit an die Seite geben konnte, und Sie einen besseren Überblick darüber haben, wie Sie Ihr barrierefreies Zuhause auch finanzieren können. Bei Lob, Kritik oder Fragen freue ich mich schon auf eine Nachricht von Ihnen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Sebastian Böhme


von Sebastian Böhme 10. Februar 2021

Es gibt heute viele verschiedene Arten von Badesitzen auf dem Markt - Teak ist beispielsweise ein sehr Beliebtes. Tatsächlich wissen wir ja alle, dass Tropenhölzer abzuholzen keine gute Idee ist, deshalb haben wir uns von Anfang an entschieden, nur heimische Hölzer zu verwenden. Warum machen wir das sonst noch so? Es gibt 3 Hauptgründe:


1. Nachhaltig

Die Buche ist mit ca. 15 % der Waldfläche die wichtigste Laubbaumart Deutschlands, und so direkt vor unserer Haustür vorhanden. Damit können wir weite Lieferwege vermeiden und gleichzeitig die heimische Forstwirtschaft unterstützen. Da wir einen großen Wert auf die Herkunft unseres Holzes legen, ist selbstverständlich alles FSC zertifiziert.

 

2. Stabil

Jedes Sitzpaneel, das wir verwenden, besteht aus massive Buchen-Stücken, die zu einem soliden, technische anspruchsvollen Material zusammengeklebt sind, das sich nicht verzieht oder verdreht. Viele Baustofftests zeigen, dass Buche nicht nur hart und zäh, sondern auch ausgesprochen fest ist. 

 

3. Langlebig

Durch seine hervorragenden Eigenschaften wird auch sichergestellt, das Sie möglichst lange Freude an Ihren neuen Bademöbel haben. In Verbindung mit UV- und pilzbeständigen Grundierungen und einer wasserabweisenden Deckschicht steht auch dem Einsatz im Nassbereich nichts entgegen. Durch diese Behandlung wird das Holz nicht nur geschützt, sie verbessert auch das optische Erscheinungsbild


Während andere Materialien, die wir getestet haben, zwar auch einen angenehmen Sitz bieten können, ist Buche das einzige Material, das Stil, Qualität und Festigkeit vereint, während es auch noch umweltschonend ist.

von Sebastian Böhme 31. August 2020

Um eine Rampe, egal ob für Rollstuhl oder Rollator, bequem nutzen zu können, gibt es drei Dinge zu beachten: Die Steigung, die Steigung und die Steigung!

Je geringer die Steigung ist, desto einfacher wird die Nutzung, doch ab wann wird es zu Steil?

Da bei Ihnen die persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen, sind verpflichtende Angaben auch nur im Öffentlichen Raum zu finden, doch daran kann man sich schön Orientieren und findet erste Anhaltspunkte.

 

Bitte Beachten! Barrierefrei steht für mehr Komfort, deshalb sollten Sie nichts hinnehmen das sich nicht gut anfühlt, denken Sie an Ihre Bedürfnisse und nicht an Normen!

 

 In die Planung sollten immer folgende Überlegungen mit eingebunden werden:

  1. Wird die Rampe mit einem Rollstuhl oder einem Rollator genutzt?
  2. Wird die Rampe mit einem E-Rollstuhl befahren?
  3. Habe ich Unterstützung einer Hilfsperson oder nicht?
  4. Ist die Hilfsperson stark oder schwach?

 

Die einfachste Steigungshöhe wären 6% , um da eine Stufe zu überwinden ist allerdings schon eine 3 mtr. lange Rampe von Nöten.

 Die nächste Typische Steigungshöhe wären 10% . Diese ist mit einem Rollator noch ohne größere Probleme zu befahren, kann mit einem Rollstuhl aber schon Schwierigkeiten machen. Eine Typische Länge, um eine Stufen zu überwinden wäre etwa 1,8 mtr.

 Bei einer 15% igen Steigung wären 1,2 mtr. Rampenlänge pro Stufenhöhe nötig, mit einem Rollstuhl ist aber schon eine Hilfsperson zu empfehlen.

 Bei der maximalen Steigung von 20% reduziert sich zwar die Rampenlänge pro Stufe auf 90cm, ohne einen Kräftigen Helfer ist das befahren aber nicht zu empfehlen.

 

An der beigefügten Grafik können Sie die verschiedenen Rampenlängen bei den Einzelnen Steigungen ablesen und etwas experimentieren, um Ihre Wohlfühlrampe zu bekommen.

 

 Ich hoffe dass Sie einen ersten Einblick in das Thema bekommen haben, bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit an uns wenden.

 

 Und immer dran denken, solche Probleme kommen lange nicht, aber wenn dann kommen Sie schnell und mit voller Härte, sorgen Sie deshalb vor, machen Sie sich einmal mit unserer Hilfe richtig Gedanken, und danach nie wieder. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, und auch Ihr Zuhause Komfortabel fürs Alter nachzurüsten.

 

Ihr Sebastian Böhme

von Sebastian Böhme 30. Dezember 2019
Immer wieder höre ich: "Mit Behinderung brauche ich doch keine KFZ-Steuer bezahlen, oder?"
Deshalb möchte ich in diesem kurzen Beitrag einmal darüber aufklären, wie so etwas läuft, und welche Voraussetzungen es dafür gibt. Grundsätzlich wird zwischen zwei Stufen unterschieden, 50 % Ermäßigung und volle Befreiung. Die Bedingungen dafür sind:

Für 50% Steuerermäßigung:
  1. Es liegt eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder höher vor
  2. Sie haben das Merkzeichen G ( Geh- oder Stehbehindert) oder das Merkzeichen Gl (Gehörlos)
  3. Sie verzichten auf die Möglichkeit der unentgeldlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
  4. Und das Auto muss natürlich auf die Person mit Behinderung Zugelassen sein.
Für komplette Steuerbefreiung:
  1. Ebenfalls eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 oder höher
  2. Das Fahrzeug muss wieder auf die Person mit der Behinderung Zugelassen sein
  3. Und Sie benötigen das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Merkzeichen Bl (blind) oder Merkzeichen H (hilflos)
Wenn Sie ein minderjähriges Kind mit den Voraussetzungen haben, kann das Fahrzeug auch darauf Zugelassen werden, um so von der Vergünstigung zu profitieren. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass das Auto nicht zweckentfremdet wird, etwa wenn die Eltern damit auf die Arbeit fahren. Wenn das Auto zweckfremd genutzt werden soll, dann muss das der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.

Ich hoffe, ich konnte den Schleier etwas lüften, falls trotzdem noch Fragen aufkommen, dann zögern Sie nicht, mir eine Nachricht zu schreiben. Ich werde sie dann so schnell wie möglich beantworten.
von Sebastian Böhme 1. Oktober 2019
5 Tipps für Ihren Widerspruch und einem Musterschreiben, das Sie so komplett übernehmen können.
von Sebastian Böhme 30. September 2019
Heute will ich mit Ihnen mal die häusliche Pflege genauer beleuchten. Warum die ambulante Pflege meist die bessere Lösung ist, welche Hilfeleistungen es dazu gibt und noch vieles mehr lesen Sie ausführlich im aktuellen BarrierefreiBlog Artikel.